Die 5 besten Tipps um Steuern bei der Geldanlage zu sparen
Zusammenfassung: Viele denken bei der Rendite einer Geldanlage nur an die Brutto-Rendite. Manche ziehen auch noch die Kosten ab. Aber an die Steuern denken die wenigsten, dabei sind die Steuern der wichtigste Faktor. Wir zeigen Dir die besten Tipps um Steuern bei Deiner Geldanlage zu minimieren.
Wieviel Steuern verlangt der Staat bei Geldanlagen eigentlich?
Grundsätzlich werden bei Geldanlagen nur die Gewinne besteuert – und das mit der Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer, in Höhe von aktuell 25% des Gewinns. Hinzukommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5%, so dass wir bei 26,375 Prozent des Gewinnes sind. Wer Kirchensteuer zahlt, muss noch weiter 8 Prozent (Bayern / Baden-Württemberg) bzw. 9 Prozent hinzu rechnen.
Pro Person, also auch schon für Säuglinge, gilt grundsätzlich der Sparerpauschbetrag (801 Euro pro Jahr), bis zu dessen Höhe keine Kapitalertragssteuern abgeführt werden müssen. Wer sowenig Einkünfte hat, dass er mit seinem persönlichen Steuersatz unterhalt der Abgeltungssteuer liegt, muss nur seinen persönlichen Steuersatz ansetzen. Dieser kann bei Schülern, Geringverdienern oder Rentnern sogar Null sein, so dass keine Steuern gezahlt werden müssen.
Ausnahmen gibt es jedoch genug: Wer in Beteiligungen investiert, muss meist die Gewinne mit seinem persönlichen Steuersatz, der häufig höher als die Abgeltungssteuer ist, versteuern. Bei ausländischen Beteiligungen gilt teilweise der Progressionsvorbehalt, d.h. die Gewinne werden zwar nicht direkt besteuert, erhöhen aber den persönlichen Steuersatz auf die sonstigen zu versteuernden Einkünfte.
Bei betriebliche Altersvorsorge-Auszahlungen, Auszahlungen aus Basis- oder Riesterrenten wird vom Prinzip der Besteuerung des Gewinns abgewichen: hier wird die volle Rentenauszahlung besteuert, also auch die vorher selbst eingezahlten Beträge (sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“).
Was machen die Steuern auf Kapitalanlagen eigentlich aus?
Nur wenige haben jemals in Ihrem Leben eine Renditeberechnung Ihrer Kapitalanlagen nach Berücksichtigung von Kosten und Steuern gesehen. Die Berechnung ist komplex und nur wenige Softwaretools können das. Auch ist das Interesse von vielen Bankberatern nicht sehr groß, diese ungeschönten Zahlen zu zeigen und erklären zu müssen.
Aber schauen wir uns das einfach mal an einem kleinen Beispiel an. Sagen wir einfach, ein Anleger möchte etwas für’s Alter tun und legt monatlich 400 Euro zur Seite. Auf diese erzielt er 6% Rendite in ETF’s oder Fonds.
Hier die Zahlen:
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Auszahlung nach Kosten, ohne Steuern: 488.740 Euro
Auszahlung nach Kosten, mit Steuern: 372.690 Euro
(Berechnung: FLV-versus-Fonds.xls, Stand 6.8.2019, Helvetia, ohne Gewähr)
Wir sprechen über eine Differenz von 116.050 Euro!
Der Effekt ist bei langlaufenden Geldanlagen am deutlichsten zu spüren, aber auch kürzer laufende Anlageformen leiden unter den Steuern – man merkt es nur eben nicht so deutlich. Wer aber statt einmal 35 Jahre 7 mal für 5 Jahre Geld anlegt, hat mindestens das gleich, vielleicht sogar noch ein größeres steuerliches Defizit.
Steuer-Tipp 1: Steuerfrei Geld anlegen
Was Uli Hoeness 2 Jahre Gefängnis einbrachte, nämlich Kapitalanlage ohne Besteuerung zu betreiben, geht auch ganz legal. Genutzt wird die Tatsache, dass Todesfallleistungen einer Lebensversicherung kapitalertragssteuerfrei ausgezahlt werden.
Du legst Dein Geld in ETF’s oder Fonds an und erzielst die damit üblichen Renditen. Als Verwahrstelle der Fonds wird aber kein herkömmliches Wertpapierdepot genutzt, sondern eine Fondspolice mit Todesfallleistung.
Der Clou dabei: wenn die im Vertrag eingesetzte Person verstirbt, wird die sogenannte Todesfallleistung ausgezahlt. Das wäre in dem Fall der Wert all Deiner Fonds / ETF’s.
In der Praxis wird meist der Vater oder die Mutter eingesetzt, da diese bei natürlichem Lebensverlauf so um die 25 bis 30 Jahre früher versterben als der Anleger. Verstirbt zum Beispiel der Vater im Alter von 83 Jahren, so würde der Anleger mit 58 Jahren das Kapital steuerfrei ausgezahlt bekommen.
Für unsere obige Beispielrechnung gilt dann: Auszahlung 488.740 Euro.
PS: Natürlich kann man auch vorher über das Geld verfügen; allerdings sind dann die üblichen Steuern zu entrichten.
Steuer Tipp 2: Depotinhaber gut überlegen
In Deutschland verfügt jeder Mensch über 801 Euro Sparerpauschbetrag oder Freibetrag. Wer unterhalb der jeweils aktuellen Einkommenssteuergrenze (aktuell: 9.000 Euro im Jahr) Einkommen erzielt, zahlt keine Steuern auf Kapitalanlagen.
Wer also beispielsweise monatlich Geld für sein Kind oder seinen Enkel anlegen möchte, kann das statt auf den eigenen Namen auch auf den Namen des Kindes machen und damit dessen Freigrenzen nutzen.
Für unsere obige Beispielrechnung gilt dann: Auszahlung 383.072 Euro.
Steuer Tipp 3: Bei hohen Einkommen an Basisrente oder Riester denken
Wer über ein hohes Einkommen verfügt muss entsprechend viele Einkommenssteuern zahlen. Zur Berechnung wird das zu versteuernde Einkommen eines Jahres herangezogen, also das Bruttoeinkommen minus Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen.
Das zu versteuernde Einkommen kann verringert werden, in dem man Beiträge in eine Basisrente (=Rüruprente) oder in eine Riesterrente einzahlt. Natürlich muss man sich dann über diese Verträge zunächst Gedanken machen, denn sie sind eher unflexibel und teilweise mit teuern Kapitalgarantien versehen. Besonders unter Berücksichtigung der Steuern lassen sich aber sehr gute Ergebnisse erzielen.
Sowohl Rürup- als auch Riesterrente werden als lebenslängliche, monatliche Rente ausgezahlt. Einen Vergleichswert laut obiger Rechnung kann man entsprechend nicht angeben.
Steuer Tipp 4: Flexibel in ETF’s / Fonds investieren und trotzdem Steuern sparen
Wer mit den Einschränkungen von Riester und Rüruprenten nicht klar kommt, kann trotzdem noch ordentlich Steuern sparen – mit privaten Rentenverträgen. Achtung: lass Dich nicht vom Namen irritieren, denn die privaten Rentenverträge lassen sich auch problemlos zur Anlage einer Einmalsummer und zur Auszahlung einer Einmalsumme nutzen. Die Auszahlungen können zu jedem Alter erfolgen, also auch vor dem Rentenalter!
Bei der privaten Rentenpolice erfolt während der sogenannten Ansparphase überhaupt keine Besteuerung. Die Ansparphase ist die Phase, bevor Geld das Geld über eine Auszahlung oder über eine Rentenzahlung aus dem Vertrag entnommen wird.
Das Schöne daran: Man kann bedenkenlos einen Fonds / ETF wechseln, ohne dass das – wie in einem normalen Depot – eine Besteuerung auslöst.
Bei der Auszahlung gilt, wenn man 12 Jahre im Vertrag war und älter als 62 Jahre ist, das Halbeinkünfteverfahren. Man muss nur die Hälfte der aufgelaufenen Gewinne besteuern. Das erfolt dann mit dem individuellen Steuersatz. Diese Besteuerung ist in jedem Fall günstiger als die Abgeltungssteuer.
Für unsere obige Beispielrechnung gilt mit Halbeinkünfteverfahren: Auszahlung 431.488 Euro.
Steuer Tipp 5: Zum Jahresende Sparerpauschbeträge nutzen
Wie oben beschrieben stehen in Deutschland jedem 801 Euro an Kapitalerträgen pro Kalenderjahr ohne Besteuerung zu.
Wer also am Ende eines Kalenderjahres vielleicht erst 200 Euro an Gewinnen besteuert hat, würde 601 Euro an Freibetrag verschenken.
In dem Fall könnte also ein Wertpapierverkauf mit 601 Euro Gewinn Sinn machen, denn damit wird der Freibetrag ausgenutzt und wird nicht verfallen gelassen.
Für unsere obige Beispielrechnung gilt mit Halbeinkünfteverfahren: Auszahlung 383.072 Euro.
Fazit: Steuern bei der Kapitalanlage sparen
Es gibt nach wie vor gute Möglichkeiten um bei der Kapitalanlagen an der Steuer zu sparen. Die Fälle sind jedoch höchst individuell.
Rufen Sie uns gerne an, wie helfen Ihnen weiter. Telefon 0 60 21 – 369 29 – 19.