Basisrente im Vergleich: Vorteile und Nachteile
Die Rürup-Rente oder Basisrente ist eine wichtige Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie wurde in Deutschland bereits 2005 eingeführt und ähnelt der gesetzlichen Rente. Grundlage ist ein Rentenversicherungsvertrag zwischen dem Anleger und einer privatwirtschaftlichen Versicherungsgesellschaft.
Im Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist die Basisrente kapitalgedeckt, das heißt, jeder spart individuell für sich selbst an – entweder durch die Versicherung verwaltet (klassische Basisrente) oder durch selbst ausgewählte Investmentfonds (fondsgebundene Basisrente). Die Basisrente wurde vom Ökonomen Bert Rürup initiiert und wird deshalb umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt. Sie eignet sich besonders für Selbstständige.
Das Grundprinzip der Basisrente
Für die Basisrente hat in vielen Punkten die gesetzliche Rente Pate gestanden. So gibt es weder in der gesetzlichen Rente noch in der Basisrente (und nur eingeschränkt in der Riesterrente) ein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass immer eine monatliche Rente ausgezahlt werden muss – ein Zugriff auf das angesparte Kapital für eine einmalige Auszahlung ist nicht möglich. Man nennt das auch die Verrentungspflicht. Dies wurde vom Gesetzgeber bewusst gewählt – die Basisrente soll eben genau eine Rentenzahlung sein und nicht die staatlich geförderte Basis für eine Yacht oder eine Weltreise.
Die Verrentungspflicht gilt übrigens für alle Zahlungen aus der Basisrente, also auch für eventuell zusätzlich beantragte Punkte wie eine Todesfall-Leistung, eine Berufsunfähigkeitsrente oder die Garantie-Komponente Beitragsrückgewähr als Leistung im Todesfall.
Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben abgesetzt werden und vermindern damit die Steuerlast des Vertragsbesitzers.
Die maximal absetzbare Höhe berechnet sich seit 2015 jedes Jahr neu und liegt 2016 bei:
Höchstbetrag:
– 22.766 Euro (Ledige)
– 45.532 Euro (Verheiratete).
Von den tatsächlich in die Basisrente eingezahlten Beiträge können im Jahr 2016 nur 82 Prozent geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte an, bis er im Jahre 2050 hundert Prozent erreicht.
Beispiel:
Ein lediger, 28jähriger Architekt schließt eine Basisrente ab und zahlt im Jahr 18.000 Euro ein. Er liegt damit unter dem Höchstbetrag von 22.766 Euro (im Jahr 2016). Von den 18.000 Euro können 82 Prozent im Jahr 2016 geltend gemacht werden, er kann also 14.760 Euro als Sonderausgaben absetzen. Diese Summe vermindert seine zu zahlende Steuer zum Beispiel um 6.000 Euro. Effektiv zahlt er also nur 8.760 Euro selbst in den Vertrag ein, der restliche Betrag wird alleine durch die Steuerersparnis aufgebracht.
Basisrente: Die wesentlichen Vorteile
– hoher Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug
– hoher Steuervorteil durch Steuerfreiheit in der Ansparphase (keine Abgeltungssteuer)
– bei einer längeren Arbeitslosigkeit (Hartz 4) in der Ansparphase wird das Kapital in der Basisrente bei der Anrechnung von Vermögen nicht berücksichtig
– Flexible Besparung: Es kann ein relativ geringer monatlicher Beitrag von z.B. 50 Euro, gewählt werden. Zum Ende eines Jahres kann ein Selbstständiger dann je nach wirtschaftlicher Entwicklung entscheiden, welchen zusätzlichen Beitrag er entrichten möchte.
Basisrente: Die wesentlichen Nachteile
– die Rentenzahlungen werden generell voll besteuert, wobei die Besteuerung erst ab dem Jahr 2040 die 100% Grenze erreicht. Bei Renten, die vorher beginnen, wird nur ein Teil der Rente besteuert (z.B. 2020 zu 80%, 2021 zu 81%, etc.)
– eine Kündigung einer Basisrente und die Auszahlung des Rückkaufswertes ist nicht möglich
– generell verfällt das Kapital bei Tod vor oder nach Beginn der Rentenphase. Es kann jedoch eine Zusatzversicherung zur Begünstigung der Hinterbliebenen abgeschlossen werden
– eine Übertragung des angesparten Kapitals auf einen anderen Anbieter ist kaum möglich. Ein Vertrag kann jedoch beitragsfrei gestellt werden, d.h. man zahlt keine neuen Beiträge mehr ein, das angesammelte Kapital verzinst sich jedoch weiter
Basisrente: für wen lohnt sie sich?

Abschließen kann generell jeder eine Basisrente. Aufgrund der Förderung über einen Sonderausgabenabzug, also letztlich über die Verringerung der zu zahlenden Einkommenssteuer, lohnt sie sich nur bei Menschen, die Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener oder nicht-Verdiener können die Vorteile einer Basisrente nicht nutzen.
Grundsätzlich können damit alle Arbeiter, Angestellte und Selbstständige den neuen Sonderausgaben-Höchstbetrag (in 2015: 22.172 Euro) durch Zahlungen in eine Basisrente nutzen. Da das absetzbare Kontingent um den Arbeitnehmeranteil und den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente gekürzt wird, ist die Förderung für Angestellte meist nicht mehr interessant. Auch bei Beamten wird das absetzbare Kontingent um eine fiktive Kürzung um den entsprechenden Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rente gekürzt, so dass sich Basisrenten auch für Beamte nur selten lohnen.
Es bleibt als Hauptzielgruppe der Basisrente: sozialversicherungsbefreite Selbstständige.
Was ist vor dem Vertragsabschluss einer Rürup-Rente zu beachten?
Vor dem Vertragsabschluss einer Basis- oder Rüruprente gibt es viel zu beachten. Wie funktioniert die Basisrente genau und rechnet sie sich in meiner Situation? Letztlich lohnt sich die Basisrente meist für Selbstständige, die im Alter eine Rente möchten und regelmäßig Beiträge dafür aufbringen können.
Wichtige Fragen vor einem Vertragsabschluss einer Rürup-Rente:
– Möchte ich eine klassische oder ein fondsgebundene Basisrente?
– Soll ein Hinterbliebenenschutz vorhanden sein?
– Lohnt sich die Basisrente in meiner Situation?
– Hat das Vertragsunternehmen ein Rürup-Zertifikat, damit staatliche Förderung gewährleistet ist?
Beiträge und Kosten: Rürup-Rente Rechner
Während in der Ansparphase die Beiträge steuerlich begünstig sind, werden die Rentenzahlungen der Basisrente voll versteuert (es erfolgt also nicht eine Besteuerung der erzielten Kapital-Gewinne, sondern eine Besteuerung der vollen Auszahlung). Seit 2005 werden die Beiträge in eine Basisrente ansteigend steuerlich begünstigt:
Jahr |
2005 |
2006 |
… |
2014 |
2015 |
2016 |
… |
2020 |
… |
2024 |
2025 |
anrechenbarer Anteil |
60 % |
62 % |
… |
78 % |
80 % |
82 % |
… |
90 % |
… |
98 % |
100 % |
Beispiel: Wer im Jahr 2020 Einzahlungen in Höhe von 12.000 Euro in seine Basisrente vornimmt, kann davon 90 %, also 10.800 Euro, als Sonderausgaben bei der Steuer anrechnen (Achtung: auch andere Vorsorgeaufwendungen werden berücksichtigt, so dass möglicherweise nicht die vollen 10.800 Euro die Steuer mindern. Bei Selbstständigen ist das aber in der Regel der Fall, so dass sich die Basisrente hier besonders lohnt).
Im Jahr 2025 können also die vollen Einzahlungen in die Basisrente (Höchstbeträge beachten) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Um die Einzahlungen in die Rüruprente absetzen zu können, müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– die Rente darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen
– die Ansprüche aus der Rente dürfen nicht vererbbar, nicht beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein
– der Vertrag muss die Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Leibrente vorsehen
Förderberechtig sind, im Gegensatz zur Riesterrente, alle Menschen die einkommenssteuerpflichtig sind und ihren ständigen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Förderberechtigt sind dementsprechend Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler, Beamte oder Senioren. Besonders günstig schneidet die Basisrente bei Selbstständigen ab.
Die Basisrente in der Steuererklärung – Wie ist sie zu versteuern?
In der Einkommenssteuererklärung können die Beiträge zur Basisrente als Sonderausgabe angesetzt werden. Das muss in der Beitrag aus der Beitragsbescheinigung der Versicherung in die Anlage Vorsorgeaufwand (AV) in die Zeile 7 eingetragen werden. Sollte an die Basisrente noch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gekoppelt sein, müssen diese Beiträge ebenfalls in Zeile 7 eingetragen werden (unabhängige Berufsunfähigkeitsversicherungen sind dagegen in Zeile 47 bei freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen zu erfassen).
Die Beiträge zu den Vorsorgeaufwendungen sind begrenzt; im Jahre 2016 auf 22.766 Euro für Ledige und auf 45.532 Euro für Verheiratete. Die anrechenbaren Beiträge werden jedoch begrenzt, zum Beispiel durch die steuerfreien Arbeitgeberanteile sowie durch die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer) beziehungsweise durch fiktive Anteile zur gesetzlichen Rente (Beamte). Das ist ja der Grund, weshalb sich die Rüruprente hauptsächlich für Selbstständige rechnet.
Häufig gestellte Fragen zur Basisrente
Ist die Rüruprente oder die Riesterrente besser?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Beide staatliche geförderten Varianten haben unterschiedliche Zielgruppen. Riesterrenten sind meist für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer interessant, besonders bei vielen Kindern oder bei hohen Einkommen. Rürup- oder Basisrenten hingegen sind meist bei Selbstständigen interessant, die ansonsten keine Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Darüberhinaus müssen die unterschiedlichen Produktvarianten betrachtet werden, die bei Riester vom Banksparplan, Bausparvertrag, Fondssparplan bis zur Rentenversicherung reichen und bei Basisrenten hauptsächlich aus klassischem und fondsgebundenem Rentenvertrag bestehen.
Kann ich die Rüruprente vererben?
Generell kann eine Rürup- oder Basisrente nicht verschenkt oder vererbt werden. Im Todesfall sieht der Gesetzgeber zunächst den Übergang des Kapitals an die Versichertengemeinschaft vor, das heißt, das Kapital ist für die Angehörigen weg.
Allerdings kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden, die an den Ehepartner oder an kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt wird. Das geht praktisch bei jedem Anbieter in der Ansparphase, in der Rentenphase kann das abhängig vom Anbieter möglich sein.
Meist wird in der Rentenphase eine Rentengarantiezeit, zum Beispiel 10 Jahre, vereinbart. Das bedeutet, dass beim Tod der versicherten Person zum Beispiel 2 Jahre nach Beginn der Rentenauszahlung, noch weiter 8 Jahre eine Rente ausgezahlt wird.
Wie wird die Basisrente gefördert?
Sie wird auf 3 Arten gefördert:
– Die Beiträge zur Basisrente können steuerlich geltend gemacht werden, verringern also die Steuerlast.
– In der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung der Gewinne aus der Kapitalanlage (keine Abgeltungssteuer).
– Bei längere Arbeitslosigkeit (Hartz 4) wird die Basisrente in der Ansparphase nicht zur Berechnung des Vermögens herangezogen

Bis wann sollte man eine Basisrente abschließen?
Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss eines Rentenvertrages so frühzeitig wie möglich. 2 Gründe sprechen dafür:
a.) Gesetzliche Rahmenbedingungen verschlechtern sich: Aufgrund demografischer Faktoren haben sich die Bedingungen für Rentenverträge in den letzten Jahren bei jeder Reform verschlechtert. Das betrifft zum Beispiel das Mindesteintrittsalter (62 Jahre statt 60 Jahre) für den Rentenbeginn oder die Absenkung des Garantiezinses (von 4,5 Prozent auf mittlerweile von 1,25 Prozent in mehreren Stufen).
b.) Der Zinseszinseffekt wirkt um so stärker, je länger die Ansparphase ist, da er exponentiell und nicht linear wirkt. Wer 100 Euro anspart und 6 Prozent Rendite erzielt, bekommt zum Beispiel nach 30 Jahren ein Kapital zusammen von 97.953,09 Euro. Wer nur 5 Jahre länger anspart, also insgesamt 35 Jahre, erzielt dagegen 138.067,69 Euro.
Trotzdem kann auch noch in fortgeschrittenem Alter eine Basisrente abgeschlossen werden und sinnvoll sein. Ältere Selbstständige erzielen oftmals in den letzten Berufsjahren hohe Einkommen und müssen eine hohe Steuerlast tragen – hier können Basisrenten die Steuerlast wirkungsvoll senken. Und selbst Rentner, die zu versteuerndes Einkommen erzielen, können beispielsweise sofort beginnende Rürup-Renten abschließen.
Seit wann gibt es die Rürup-Rente und woher kommt der Name?
Die Rürup-Rente wurde in Deutschland als weitere, staatlich begünstigte Form der geförderten Altersvorsorge im Jahre 2005 eingeführt. Der Ökonom Hans-Adalbert “Bert” Rürup, geboren am 7. November 1943 in Essen, ehemaliger Wirschaftsweiser und heute Präsident des Handelsblatt Research Institute, führte die Rürup-Komission, welche die Basisrente entwickelte.
Ist die Basisrente gut beziehungsweise für welche Personen lohnt sie sich?
Generell ist die Basisrente eine sinnvolle Vorsorge-Option, die mit relativ günstigen Kosten (im Gegensatz zu Riester-Verträgen, deren Kosten durch viele gesetzliche Vorgaben als hoch gelten) gute Renten ermöglicht. Wer mit Ihren Einschränkungen, wie zum Beispiel die nicht Vererbbarkeit, die Nicht-Beleihbarkeit oder der Nicht-Kapitalisierbarkeit zurecht kommt und zum beabsichtigten Förderkreis der Selbstständigen gehört, kann mit fondsgebundenen Basisrenten sehr gute Ergebnisse erzielen.
Die Ergebnisse hängen allerdings stark von den individuellen Gegebenheiten sowie von der gewählten Form (zum Beispiel klassisch oder fondsgebunden) ab. Der Abschluss einer Basisrente sollte deshalb unbedingt von einem erfahrenen Experten begleitet werden.
Steuerfreie Auszahlungen in der Rentenphase der Basisrente
Die Auszahlungen aus einer Basisrente (grundsätzlich nur monatliche Leibrenten) ist in den nächsten Jahren nur begrenzt zu versteuern. Wer zum Bespiel in 2016 seine Leibrente beginnen lässt, muss nur 72 Prozent der Auszahlung versteuern. Die Besteuerung entspricht der Besteuerung der gesetzlichen Rente.
Der zu versteuernde Anteil steigt jährlich um 2 Prozent an, ab 2020 steigt er um 1 Prozent jährlich an. In der Folge ist die Auszahlung einer ab 2040 beginnenden Leibrente erst ab dann voll zu 100 Prozent zu versteuern.
Rentenbeginn der Basisrente | 2005 | … | 2015 | 2016 | … | ab 2040 |
Anteil | 50 % | … | 70 % | 72 % | … | 100% |
Dabei gilt, dass der Rentenbeginn den steuerfreien Anteil der Rente in Euro lebenslang festlegt. Wer zum Beispiel 2016 die Auszahlung beginnen lässt und 10.000 Euro jährlich aus der Basisrente erhält, bekommt 28 Prozent von 10.000 Euro, also 2.800 Euro, lebenslang als steuerfreien Betrag festgeschrieben.
Wie kann ich eine Basisrente kündigen?
Die Basisrente kann prinzipiell nicht gekündigt werden. Es gibt lediglich innerhalb der ersten 30 Tage nach Vertragsabschluss eine Kündigungsmöglichkeit (ohne Angabe von Gründen). Bei finanziellen Engpässen kann jedoch die Zahlung von Beiträgen eingestellt werden (Beitragsfreistellung).
Wie verhält es sich mit der Rürup-Rente bei Arbeitslosigkeit?
Es gelten keine besonderen Regeln bei Arbeitslosigkeit, so dass in Folge die Zahlung der Beiträge regulär weiter zu erfolgen hat. Wer jedoch die Beiträge nicht mehr aufbringen kann, hat die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (Hartz 4) wird eine Basisrente nicht berücksichtigt und ist in der Ansparphase unpfändbar. In der Rentenphase können – wie zu erwarten – die Anteile der Auszahlung, die über der Pfändungsfreigrenze liegen, gepfändet werden.
Klassische Basisrente oder fondsgebundene Basisrente?
Die Basisrente kann in der klassischen Form oder als fondsgebundene Basisrente abgeschlossen werden. Was ist der Unterschied?
Klassische Basisrente: Das Kapital des Anlegers wird von der Versicherungsgesellschaft verwaltet und angelegt. Dafür garantiert die Versicherungsgesellschaft eine Mindestverzinsung der eingezahlten Beiträge nach Abzug von Kosten und stellt darüber hinaus Überschüsse in Aussicht.
Fondsgebundene Basisrente: Das Kapital des Anlegers wird in Investmentfonds investiert. Das können Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds, Multi-Asset-Fonds oder andere Fonds sein. Ein Wechsel ist, meist kostenfrei, mehrmals pro Jahr, möglich.
Der garantierte Zins der klassischen Basisrente darf für Verträge, die ab 1.1.2015 abgeschlossen werden, maximal 1,25 Prozent pro Jahr betragen. Zusätzlich mit den Überschüssen erreichen die Gesellschaften aktuell eine Gesamtverzinsung von meist zwischen 3 und 4 Prozent. Inwieweit das langfristig in dieser Höhe darstellbar ist, hängt auch von der Zinsentwicklung ab, die nicht prognostizierbar ist.
Meist wählen die Sparer wegen der Niedrigzinsen deshalb die fondsgebundene Variante, bei der langfristig Renditen zwischen 6 und 8 Prozent pro Jahr erzielbar sind. In der Rentenphase wechselt das Modell automatisch in eine klassische Variante.